AGB

Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen den Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Freie Rednerin Jenny Thomas (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt) beseitigen.

Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Auftraggeber die AGB an und der Vertrag tritt in Kraft. Eine Unterschrift auf dem Vertrag ist nicht notwendig.   Zu den hier aufgeführten AGB abweichende Regelungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen (per e-mail) Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

 

Honorar/Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die zweite Rate in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zzgl. der anfallenden Fahrtkosten (0,40 € je Kilometer) sind 2 Monate vor der Zeremonie ohne Abzug fällig.

Bei einer Absage durch den Auftraggeber bis 2 Monate vor dem vereinbarten Termin, verbleibt die bereits geleistete Anzahlung bei der Auftragnehmerin.  Bei einer Absage innerhalb von 2 Monaten des vereinbarten Termins verbleibt das gesamte Honorar bei der Auftragnehmerin, lediglich die Anfahrtskosten werden erstattet.

 

Terminreservierung/Terminverschiebung

Die Reservierung des Termins ist ab Auftragserteilung vorläufig. Sobald die Anzahlung des Honorars auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen ist, wird die Terminvereinbarung garantiert.

Eine Verschiebung des Termins ist nach Rücksprache mit der Auftragnehmerin jederzeit möglich, soweit sich Auftragnehmerin und Auftraggeber auf einen neuen Termin einigen können.

 

Reisekosten

Bei einer Zeremonie, die mehr als 300 km vom Wohnort der Auftragnehmerin entfernt ist, werden vom Auftraggeber die Kosten für  ein Zug-oder Flugticket, sowie etwaige Taxikosten vor Ort,  übernommen. Alternativ werden bei Anreise mit dem Auto,  die Kosten für eine Übernachtung in einem Mittelklassehotel inkl. Frühstück sowie eine Verpflegungspauschale in Höhe von 25,- €, vom Auftraggeber übernommen.

Sollte aufgrund einer weiten Entfernung, zwischen Wohnort und Ort der Zermonie, ein mehrtätiger Aufenthalt notwendig sein, erhöht sich die Verpflegungspauschale auf 50,- € pro Tag, sowie die Übernahme der Hotelkosten in einem Mittelklassehotel inkl. Frühstück für alle Übernachtungen.

Die rechtzeitige Buchung, mit möglichst langen Stornierungsfristen, erfolgt durch den Auftraggeber. oder, nach Überweisung der voraussichtlichen Reisekosten,  durch die Auftragnehmerin.

 

Vertragskündigung/Widerruf

Innerhalb der Zahlungsfrist von 10 Tagen kann sowohl der Auftraggeber als auch die Auftragnehmerin den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen, schriftlich widerrufen.

Bei einer Absage durch den Auftraggeber bis 2 Monate vor dem vereinbarten Termin, verbleibt die bereits geleistete Anzahlung bei der Auftragnehmerin.  Bei einer Absage innerhalb von 2 Monaten des vereinbarten Termins verbleibt das gesamte Honorar bei der Auftragnehmerin, lediglich die Anfahrtskosten werden erstattet.

Sollte die Zahlung der 2. Rate nicht fristgerecht bei der Auftragnehmerin eintreffen, kann diese vom Vertrag zurück treten.  Die Anzahlung verbleibt bei der Auftragnehmerin.

 Ist die Auftragnehmerin aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, etc.) verhindert, so obliegt es ihr, nach eigenem Ermessen,  den Auftrag an eine  Kollegin/einen Kollegen zu übergeben. Hierdurch entstehen dem Auftraggeber keine Mehrkosten.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Ausfall der Zeremonie oder Schäden, die auf höherer Gewalt oder sonstigen Umständen beruhen, die von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind.

 

Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie selbst, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei einem etwaigen unmittelbaren Schaden ist Ersatz ausgeschlossen. Es wird nicht für Mängel gehaftet, die aufgrund unrichtiger, ungenauer oder missverständlicher Anweisung durch den Auftraggeber entstanden sind. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags. Sollte keine Traurednerin/kein Trauredner zum vereinbarten Termin erscheinen (plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen), wird für jegliche daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen. Sollte eine Ersatztraurednerin/ein Ersatztrauredner zum Einsatz kommen haftet die Auftragnehmerin nicht für deren Ausführung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.